Mitgliedschaft
Im Rahmen einer Mitgliedschaft steht Ihnen ganzjährig der umfangreiche Beratungsservice des LBV ganzjährig zur Verfügung.
Hierfür entsteht ein Jahres - Mitgliedsbeitrag. Dieser bemisst sich nach der Höhe der Brutto- Jahreseinnahmen des aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis des § 4 Nr. 11 StBerG - einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen u. ä. .
Bei verheirateten Mitgliedern wird ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Bemessungsgrundlage sind die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages besteht unabhängig von der Inanspruchnahme der angebotenen steuerliche Beratung.
Wenn der Beratungsservice im Folgejahr nicht mehr benötigt wird, benötigen wir eine schriftliche und fristgerechte Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres.
Auszug aus der Beitragsordnung
- Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 15€.
- Die Beitragshöhe ist nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt.
- Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages hat das Mitglied Anspruch auf die satzungsgemäßen Leistungen.
- Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1.1. des Jahres fällig.
- Bei Neumitgliedern ist der erste Jahresmitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr mit Abgabe der Beitrittserklärung fällig
Bruttojahreseinnahmen
Jahresbeitrag incl. MWSt.bis 10.000 €
65,00 €
10.001 € bis 20.000 €
90,00 €
20.001 € bis 30.000 €
105,00 €
30.001 € bis 35.000 €
125,00 €
35.001 € bis 45.000 €
155,00 €
45.001 € bis 55.000 €
185,00 €
55.001 € bis 65.000 €
215,00 €
65.001 € bis 80.000 €
275,00 €
80.001 € bis 100.000 €
325,00 €
100.001 € bis 125.000 €
355,00 €
125.001 € bis 150.000 € 390,00 €
ab 150.001 € 430,00 €
- Lohnsteuerhilfeverein - hat Ihren Sitz in Hamm.
Weitere Beratungsstellen sowie Informationen finden Sie unter:
www.lbv-hamm.de