LBV Lohnsteuerberatungsverein e.V.
Ihr Lohnsteuerhilfeverein in JÜLICH und Umgebung

Leistungen


  • In einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger .
  • Dabei errechnen wir einen voraussichtlichen Erstattungsanspruch oder eine ggf. zu erwartende Einkommensteuer - Nachzahlung.
  • Wir versenden die Erklärung anschließend an das zuständige Finanzamt.
  • Für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes sind wir der Ansprechpartner.
  • Der Einkommensteuerbescheid (ggf. der Vorauszahlungsbescheid für Folgejahre) geht zur Überprüfung direkt an die LBV – Geschäftsstelle.
  • Sollte ein Einspruch notwendig sein, legen wir diesen umgehend ein.
  • Die Abwicklung des Einspruchsverfahrens erfolgt ebenfalls durch die LBV-Geschäftsstelle.
  • Sie erhalten den geprüften Einkommensteuerbescheid sowie ggf. eine Kopie des Einspruchschreibens.
  • Sollte die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht notwendig sein, steht Ihnen dabei die Rechtsabteilung der Hauptgeschäftsstelle des LBV in Hamm zur Seite.
  • Für einkommensteuerliche Fragen stehen wir Ihnen unterjährig weiterhin gerne beratend zur Seite.
  • Im Auftrag unserer Mitglieder erstellen wir weitere einkommensteuer- relevante Anträge.
  • Auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften liegen in der Beratungsbefugnis des LBV, soweit diese 18.000  EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000 EUR nicht übersteigen.
  • Bei Einnahmen als Übungsleiter, aus einem Ehrenamt oder aus einer PV-Anlage werden wir gerne für Sie tätig, sofern diese gem. § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG vollumfänglich steuerfrei bleiben.
     





Die Hauptgeschäftsstelle des LBV Lohnsteuerberatungsverein e.V.
- Lohnsteuerhilfeverein - hat Ihren Sitz in Hamm.
Weitere Beratungsstellen sowie Informationen finden Sie unter:
www.lbv-hamm.de



www.lbv-juelich.de.tl